Brennstoffemissionshandelsgesetz: Gesetzliche CO2-Bepreisung

Emissionstafel an der Müllverbrennungsanlage

Im Rahmen der deutschen Klimaschutzpolitik wurde das Brennstoffemissionshandelsgesetz (kurz BEHG) eingeführt. Fragen und Antworten zum BEHG und den Auswirkungen auf die Müllverbrennungsanlage.

Das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) wurde eingeführt, um die jährlichen Emissionsmengen an Treibhausgasen im Energiesektor und in der Industrie zu begrenzen und über die Jahre laufend zu verringern. Unternehmen, die entsprechende Brenn- und Kraftstoffe einsetzen, müssen im Rahmen des nationalen Emissionshandelssystems CO2-Zerftikate erwerben. Diese Zertifikate berechtigen das Unternehmen zur Emission von Treibhausgasen.

Was bedeutet das BEHG für die MVA?

Durch den Verbrennungsprozess in der Müllverbrennungsanlage entstehen Treibhausgase. Seit dem 1. Januar 2024 unterliegen thermische Abfallbehandlungsanlagen ebenfalls der CO2-Bepreisung. Daher sind wir zum Erwerb entsprechender Zertifikate verpflichtet.
Die Preise für Zertifikate im BEHG sind festgelegt:

  • 45,00 €/Tonne CO2 für 2024
  • 55,00 Euro/Tonne CO2 für 2025
  • 55,00 bis 65,00 Euro/Tonne CO2 für 2026

Ab dem Jahr 2026 beginnt die sogenannte Versteigerungsphase, zunächst noch mit Preisen für ein Emissionszertifikat zwischen 55,00 bis 65,00 Euro. Ab 2027 werden die Zertifikate frei gehandelt. Dabei bildet sich der Preis der Emissionszertifikate durch Angebot und Nachfrage der Emissionen erzeugenden Unternehmen.

Auswirkungen auf Kundinnen und Kunden

Die gesetzliche CO2-Abgabe hat Auswirkungen auf die Entsorgungskosten und demnach auch auf die kostenpflichtige Anlieferung von Abfällen an der Müllverbrennungsanlage. Die Mehrkosten in diesem Zusammenhang werden separat auf der jeweiligen Rechnung bei der Anlieferung ausgewiesen.

Die Betriebsleitung der Müllverbrennungsanlage steht bei Fragen zur kostenpflichtigen Anlieferung gerne zur Verfügung.