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Elektrogeräte
Viel zu schade für den Müll

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Elektroaltgeräte – viel zu schade für den Müll

Alle elektrischen und elektronischen Geräte fallen unter das Elektrogesetz (ElektroG), außer sie sind explizit ausgeschlossen. Das Elektrogesetz steht kurz für das etwas sperrige „Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten, Elektro- und Elektronikgerätegesetz“. Es regelt zum Beispiel, welche Rechte und Pflichten sowohl Hersteller, als auch Händler und Verbraucher bei der Entsorgung eines Elektroaltgerätes haben.

Ziel ist vor allem, Abfälle zu vermeiden, Altgeräte zur Wiederverwendung vorzubereiten, umweltgerecht zu recyceln oder zu verwerten. Das Elektrogesetz leistet deshalb einen wichtigen Beitrag zum Umweltschutz. Außer sie sind explizit ausgeschlossen, fallen alle elektrischen und elektronischen Geräte unter das Elektrogesetz. Nicht dazu gehören nur noch die ausdrücklichen Ausnahmen wie beispielsweise Glühbirnen oder Halogenlampen.

Wo können Elektrogeräte entsorgt werden?elektrogesetz muelleimer ohne balken 002

Elektrogeräte, die unter das Elektrogesetz fallen, dürfen nicht in den Hausmüll, sondern müssen ordnungsgemäß entsorgt werden. Dass ein Elektrogerät nicht im Hausmüll entsorgt werden darf, erkennt man an der Kennzeichnung einer durchgestrichenen Mülltonne.

Elektrogeräte aus privaten Haushalten können an unseren Sammelstellen kostenlos abgegeben oder auch kostenpflichtig abgeholt werden. Abgabestellen sind am entsprechenden Sammelstellenlogo zu erkennen.

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Folgende Händler und Vertreiber müssen Elektroaltgeräte ebenfalls unentgeltlich zurücknehmen:

  • Vertreiber mit einer Verkaufsfläche für Elektro- und Elektronikgeräte von mindestens 400 Quadratmatern.
  • Lebensmitteleinzelhändler oder Discounter, deren gesamte Verkaufsfläche größer als 800 Quadratmeter ist und die dauerhaft oder immer wieder Elektrogeräte vertreiben.
  • Online-Händler, die eine Lager- und Versandfläche von mindestens 400 bzw. 800 Quadratmetern für Elektrogeräte besitzen. Diese können zum Beispiel kostenlose Rücksendemöglichkeiten anbieten oder hier mit dem stationären Handel kooperieren. 
  • Auch kleinere Vertreiber und Hersteller können freiwillig Altgeräte zurücknehmen. Rücknahmestellen findet man als Verbraucher auch auf der Übersicht der Seite der Stiftung ear.

Informationen zu Abgabemöglichkeiten bietet die Verbraucherzentrale.

Deshalb ist die ordnungsgemäße Entsorgung wichtig:

In Elektrogeräten stecken wertvolle und teils seltene Rohstoffe wie zum Beispiel Kupfer, Aluminium, Lithium oder Gold. Wenn diese Rohstoffe recycelt und so zurückgewonnen werden, werden natürliche Ressourcen und das Klima geschont. Außerdem enthalten Elektrogeräte mitunter auch gesundheitsgefährdende und umweltschädliche Stoffe wie etwa Quecksilber. Diese Stoffe dürfen nicht unkontrolliert in die Umwelt gelangen. Durch die ordnungsgemäße Rückgabe von Elektroaltgeräten leisten private Haushalte somit einen wertvollen Beitrag zur Wiederverwendung, zum Recycling und zu anderen Formen der Wiederverwertung und somit dem Schutz von Mensch und Umwelt.

Illegalen Sammler geht es dagegen lediglich um eine möglichst günstige Gewinnung wertvoller Bestandteile wie Kupfer – Geld für Arbeits- oder Umweltschutz wird dabei nicht investiert. Dies kann gesundheitliche Auswirkungen haben. Zudem werden illegal gesammelte Geräte oft nach grobem Ausschlachten einfach im Wald oder am Straßenrand abgeladen. Giftige Bestandteile können dabei schwere Umweltschäden verursachen und das Brandrisiko durch nicht ordnungsgemäß erfasste Schadstoffe oder Lithium-Akkus steigt. Darüber hinaus muss die Allgemeinheit das Geld für das Einsammeln und die Beseitigung der ausgeschlachteten Geräte über die Abfallgebühren aufbringen und die Bürgerinnen und Bürger zahlen dann zweimal. Das liegt daran, dass im Kaufpreis eines Elektrogeräts bereits ein gesetzlich festgelegter Betrag für die ordnungsgemäße Verwertung integriert ist.

Ebenso schädlich ist es, wenn Altgeräte über „dunkle“ Kanäle ins Ausland verbracht werden. Denn während in Deutschland illegal abgelagerte Reste wenigstens umweltgerecht beseitigt werden, werden die illegal exportierten Geräte unter unsäglichen Bedingungen teils sogar von Kindern "verarbeitet“. Solche „Verwertungswege“ haben neben schwersten Gesundheitsschäden auch die Vergiftung von Grundwasser und Luft die Folge.

Wichtig zu beachten:

  • Bei batteriebetriebenen Geräten ist es wichtig, die Batterien und Akkus immer vorher rauszunehmen und separat zu entsorgen, zum Beispiel in den Batteriesammelboxen im Handel oder an unseren Annahmestellen. Dies gilt jedoch nur für Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind. Auf keinen Fall sollten die Geräte gewaltsam aufgebrochen werden, um an die Batterien und Akkus zu gelangen. 
  • Werden Datenträger entsorgt, trägt der Eigentümer die Verantwortung für die Löschung der (personenbezogenen) Daten.
  • Übrigens zählen auch abgelaufene Bankkarten (EC- oder Kreditkarten) durch den integrierten Chip zum Elektroschrott und sollten nach der Entwertung (beispielsweise durch Zerschneiden) als solcher entsorgt werden.
  • Der Abbau von asbesthaltigen Nachtspeicherheizungen muss durch einen zertifizierten Fachbetrieb erfolgen. Der Transport ist nur zulässig, wenn die Nachtspeicherheizungen durch geeignetes Material luftdicht und ordnungsgemäß verpackt sind. Eine Gefahr für die Gesundheit und Sicherheit von Menschen oder der Umwelt muss ausgeschlossen werden. Die Annahme erfolgt NUR beim Wertstoffhof in der Obernahmer.

Die Alternative: Verschenken oder reparieren!

Gut erhaltene Elektronikgeräte können auch beim Sozialkaufhaus des Werkhofes abgegeben werden.

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