Wer streut Bürgersteige und Gehwege?
Die Bürgersteige und Gehwege sind nach der Satzung der Stadt Hagen von den Eigentümern der angrenzenden Grundstücke zu streuen.
Die Streupflicht für die Bürgersteige und Gehwege besteht
- montags bis samstags in der Zeit von 7 Uhr bis 20 Uhr
- sonntags und an Feiertagen in der Zeit von 8 Uhr bis 20 Uhr
Zum Streuen der Bürgersteige und Gehwege verwenden Sie bitte abstumpfende Mittel. Die Verwendung von Streusalz und anderen auftauenden Mitteln ist nicht erlaubt.
Streusalz darf nur in klimatischen Ausnahmefällen, wie Eisregen oder überfrierender Nässe, verwendet werden. Auf Treppen und steilen Wegen darf Streusalz aufgebracht werden, da in diesen Fällen abstumpfende Mittel die Verkehrssicherheit nicht gewährleisten können.
Baumscheiben und begrünte Flächen dürfen nicht mit Streusalz beziehungsweise salzhaltigem Schnee bedeckt werden. Das schädigt Bäume und Pflanzen.
Unsere Bitte an Sie!
So mancher, der zur Räum- und Streupflicht verpflichtet ist, bereitet sich nicht richtig darauf vor. Die Folgen bekommen oftmals unsere Straßenreiniger zu spüren, wenn die eisigen Temperaturen vorbei sind.
Da gibt es Stellen mit Unmengen von Sand und Splitt auf Gehweg und Straße. Klebrige und schmierende Streumittel oder auch Sägemehl erhöhen den Reinigungsaufwand für uns erheblich, und trotzdem sehen bestimmte Abschnitte durch Verfärbungen lange Zeit ungepflegt aus. Und dann gibt es schnell die ersten Beschwerden an uns, warum Splitt oder Sand noch nicht flächendeckend entfernt sind.
Deshalb unsere Bitte:
Verwenden Sie zum Streuen ausschließlich das handelsübliche Granulat. Dann klappt’s auch mit der Reinigung nach dem Winter...