Sperrmüll – zu groß für die Restmülltonne

Verschiedene Sperrmüllgegenstände wie Möbel oder Fahrräder

Möbel, Teppiche, Matratzen. In jedem Haushalt fallen große Abfälle an, die nicht über den Restmüll entsorgt werden können.

Jeder kennt die Situation: Es steht ein Umzug oder eine Renovierung an und alte Einrichtungsgegenstände müssen weichen und entsorgt werden. Als Sperrmüll werden sperrige Gegenstände in einer Wohnungseinrichtung bezeichnet, die nicht über den Restabfallbehälter entsorgt werden. Dazu zählen beispielsweise alte Möbel wie Sofas und Schränke, aber auch Matratzen, Teppiche oder Kinderwagen.

Wohin mit Sperrmüll?

Was gehört zum Sperrmüll?

  • Schränke, Tische, Stühle, Liegen, Matratzen, Sessel, Fahrräder, Wäscheständer, Wäschekorb, Teppiche, Aquarien, Autokindersitze, Bettgestelle
  • Bügelbrett, Couch, Garten- und Balkonmöbel, Kinderroller, Kinderwagen, Kleintierkäfige, Leitern
  • Linoleumböden, mechanisch betriebene Rasenmäher, Rollos (innen), Sandkästen (zerlegt), Schlitten, Sessel, Ski, Teppichböden, Tischtennisplatten, Zelte

Was gehört nicht zum Sperrmüll?

Alle Gegenstände, die von ihrer Größe her in die Restmülltonne passen oder dem Recycling zugeführt werden müssen (zum Beispiel Papier und Kartonagen, Verpackungen, Elektroschrott, Altglas, Metall).

Folgende Gegenstände sind ebenfalls kein Sperrmüll:

  • Fenster
  • Türen
  • Türrahmen
  • Waschbecken
  • Renovierungsabfälle (zum Beispiel Tapetenreste)
  • Steine
  • Bauschutt
  • Gartenhäuser
  • Sichtschutzwände
  • Brandholz
  • Zäune
  • Markisen
  • Außenrollos

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