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Das 1x1 der Winterzeit

Was tun bei Schnee und Eis?

Schippen ist erste Bürgerpflicht
Wenn es geschneit oder sich Glatteis gebildet hat ist Frühsport an den Bürgersteigen für Eigentümer und Mieter leider unumgänglich. Die Gehwege brauche möglichst 1,50 Meter Platz, damit zwei Leute aneinander vorbeipassen und Kinderwagen nicht auf die gefährliche Straße ausweichen müssen.

Richtig räumen
Von montags bis samstags besteht in der Zeit von 7 bis 20 Uhr und feiertags von 8 bis 20 Uhr eine Räumpflicht. Der Schnee sollte nach Möglichkeit immer auf dem Grundstück gelagert werden. Ansonsten sollte er am Gehwegrand zur Grundstücksseite hin aufgetürmt werden. Straßen und Gullys müssen unbedingt freigehalten werden.

Schlauer parken
Besonders in der Winterzeit ist es wichtig, dass Autos so abgestellt werden, dass die Räumfahrzeuge gut durchkommen. Die Fahrspur muss mindestens 3,50 Meter breit sein. Darüber freuen sich auch die Fahrer von Rettungsdiensten, der Feuerwehr und der Müllabfuhr.

Keine Angst vor weißen Straßen
Festgefahrene Schneedecken sind häufig sicherer als gefrorener Matsch. Was in Skandinavien längst selbstverständlich ist, gilt auch bei uns: Schnee gehört einfach zum Winter dazu. Und damit Vorsicht, Umsicht und Rücksicht beim Fahren.

Winterschluffen an
Im Winter heißt es, sich warm anziehen, da braucht auch das Auto festes Schuhwerk – ohne Winterreifen geht es nicht. Sicherheit geht nun mal vor.

Geduld ist gefragt
Auch die Räumdienste leisten in der Winterzeit Schwerstarbeit. Da kann es schon mal vorkommen, dass die Räumfahrzeuge nicht überall gleichzeitig sein können oder die gerade freigeschaufelte Einfahrt mit Schnee bewerfen. Es ist leider unmöglich alle Anwohnerstraßen gleichzeitig zu räumen und erst recht vor jeder Hauseinfahrt den Räumschild anzuheben.

Haltestelle vor der Haustür
Was Eigentümer oft nicht wissen: Wenn sich vor dem Grundstück eine Bushaltestelle befindet, muss auch diese geräumt werden. Nicht nur der Bürgersteig.

Erstes Haus am Platze
Anlieger von Plätzen, also Einzelhändler, Gastwirte etc., müssen auch vor ihrer Hütte kehren. Das hilft auch Kunden und Gästen das Ladenlokal oder das Restaurant sicher zu erreichen und unfallfrei wieder zu verlassen.

Müllabfuhr bei Schnee ist heikel
Die Mülltonne sollte am Abfuhrtag so aufgestellt werden, dass sie gut zugänglich ist und die Straße nicht blockiert wird – zur Not in die nächstgrößeren Straßen, wenn die Anliegerstraße von den großen Müllfahrzeugen aufgrund von Eis und Schnee nicht angefahren werden kann. Besonders wichtig: Die Tonnen müssen von den Männern in orange zum Müllfahrzeug gerollt werden. Daher sollte der Transportweg vom Standort der Tonne zur Straße bzw. dem Leerungsfahrzeug von Schnee freigehalten werden.

Die Winterzeit ist für die Männer des Hagener Entsorgungsbetriebes (HEB) mitunter Schwerstarbeit. 70 Mitarbeiter sorgen mit 35 Räum- und Streufahrzeugen in 36 Streurevieren von morgens 4 bis abends 22 Uhr dafür, dass die Straßen befahrbar bleiben. Ein besonderes Augenmerk liegt auf den Hagener Hauptverkehrsstraßen, den Bus- und Schulbuslinienstrecken, den Zufahrtsstraßen zu Krankenhäusern und Schulen, Hauptverbindungsstraßen, Gefällestrecken und Gefahrenpunkte sowie innerstädtischen Gehwegen.

Welche Straßen in welche Streuklassen gehören, wo der Hagener Entsorgungsbetrieb oder der Anlieger zuständig ist, kann auf unserer Internetseite abgefragt werden. Auch die neue Abfall-App gibt schnell Auskunft über die Streu- und Räumpflichten.
Denn: Wenn es schneit und friert müssen alle an einem Strang ziehen. Arbeiten die Profis der Räumdienste und die Bürgerinnen und Bürger zusammen, kriegen alle den Winter gemeinsam in den Griff.

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